Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (auch Mieterstrom genannt) besteht dann, wenn auf einem Mehrfamilienhaus/Wohnblock eine Photovoltaik-Anlage installiert ist/wird und die Energieverteilung der selbst produzierten Energie über ein internes Netz an alle Bewohner erfolgt.
Jeder Bewohner verfügt über einen eigenen Zähler und die Abrechnung erfolgt durch 15 min–Messwerte.
D.h. der selbst produzierte Strom aus der PV-Anlage wird auf alle Bewohner aufgeteilt und alle können davon profitieren.
Die Abrechnung der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
- Es wird vorab ein Betreiber festgelegt, die anderen Bewohner sind teilnehmende Berechtigte.
- Die Abrechnung kann statisch (nach fixen Prozentwerten) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch) erfolgen.
- Die Abrechnung, des aus dem öffentlichen Netz bezogenen Stroms, erfolgt direkt vom Netzbetreiber an die jeweiligen Teilnehmer.
- Die benötigten Daten zur internen Abrechnung (Betreiber an Teilnehmer) werden vom Netzbetreiber zu Verfügung gestellt.
- Die Abrechnung, des von der PV-Anlage produzierten und im internen Netz verbrauchten Stroms, erfolgt durch den Betreiber an die Bewohner.